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<resTitle>Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten</resTitle>
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<idAbs>&lt;DIV STYLE="text-align:Left;font-size:12pt"&gt;&lt;P&gt;&lt;SPAN&gt;Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten in Hessen: Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §78b (Abs. 1: Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes: (siehe WHG). Abs. 2: Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt). Die hierbei festgelegten Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten besitzen als Einzelflächen eine Mindestgröße von mehr als 100 m². Stand: August 2020.&lt;/SPAN&gt;&lt;/P&gt;&lt;/DIV&gt;</idAbs>
<idCredit>© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)</idCredit>
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